Gehwegüberfahrten
Gehwegüberfahrten sind notwendig um den vor Ihren Baugrundstücken vorhandenen Gehweg und die darunter liegenden Medien vor Zerstörung zu schützen. Ihre Gehwegüberfahrt müssen Sie beim Tiefbauamt Ihrer Gemeinde beantragen. In den meisten Fällen wird dann vom Tiefbauamt ein Pflasterprotokoll erstellt und es wird die Ausführung z.B.
Asphalt
Recycling
Bohlen
festgelegt.

Die Ausführung dieser Arbeiten übernehmen wir gern für Sie.